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title: "Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/nw/29112008-gesetz-ueber-die-landesfarben-das-landeswappen-und-die-landesflagge"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/29112008-gesetz-ueber-die-landesfarben-das-landeswappen-und-die-landesflagge"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 29.11.2008


### § 2

Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Roß und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.

### § 3

Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches ist wie drei zu fünf.

### § 4

Die Dienstflagge der Landesbehörden ist die Landesflagge, die in der Mitte, etwas nach der Stange hin verschoben, in den grünen und roten Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, das Landeswappen zeigt.

### § 5

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und die zur Ausführung erforderlichen Verwaltungsverordnungen erläßt der Innenminister (Fn 2).

### § 6

Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2013 und danach alle fünf Jahre die Auswirkungen dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung und unterrichtet den Landtag über das Ergebnis.

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— Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/29112008-gesetz-ueber-die-landesfarben-das-landeswappen-und-die-landesflagge
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
