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title: "Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (Fn 2)"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/nw/24092011-verordnung-ueber-die-zusammenfassung-von-designstreitsachen"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/24092011-verordnung-ueber-die-zusammenfassung-von-designstreitsachen"
updated: "2026-05-15T12:47:58+00:00"
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# Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (Fn 2)

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 24.09.2011


### § 1 — Konzentration bei den Landgerichten

Geschmacksmusterstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und die Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, sowie die Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen, für die das Landgericht in erster Instanz zuständig ist, werden zugewiesen

dem Landgericht Düsseldorf

für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf,

dem Landgericht Bielefeld

für die Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold, Münster und Paderborn,

dem Landgericht Bochum

für die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen,

dem Landgericht Köln

für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln.

### § 2 — Konzentration bei den Amtsgerichten

Urheberrechtsstreitsachen, die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören, werden zugewiesen

dem Amtsgericht Düsseldorf

für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf,

dem Amtsgericht Bielefeld

für die Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold, Münster und Paderborn,

dem Amtsgericht Bochum

für die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen,

dem Amtsgericht Köln

für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln.

### § 3 — Aufhebungsvorschrift

Die Verordnung über die Zusammenfassung von Geschmacksmusterstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen vom 2. Juni 2004(GV. NRW. S.291) und die Verordnung über die Zusammenfassung von Streitigkeiten nach dem Olympiaschutzgesetz vom 13. Juli 2004(GV. NRW. S.416) werden aufgehoben.

### § 4 — Inkrafttreten, Berichtspflicht

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.

Der Justizminister

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

Fn 1

GV. NRW. S. 468, in Kraft getreten am 24. September 2011.

 

 

 

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— Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (Fn 2)
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/24092011-verordnung-ueber-die-zusammenfassung-von-designstreitsachen
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
