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title: "Schwarzwild — Verordnung über die Klasseneinteilung und den Abschuß von männlichem Schalenwild (außer Schwarzwild)"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/nw/01012000-verordnung-ueber-die-klasseneinteilung-und-den-abschuss-von"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/01012000-verordnung-ueber-die-klasseneinteilung-und-den-abschuss-von"
updated: "2026-05-15T12:37:20+00:00"
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# Schwarzwild — Verordnung über die Klasseneinteilung und den Abschuß von männlichem Schalenwild (außer Schwarzwild)

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 01.01.2000


### § 1 — Klasseneinteilung, Abschußgrundsätze

(1) Männliches Rotwild und Dammwild wird unter Berücksichtigung des Alters, der Geweihausbildung und von Gütemerkmalen nach Maßgabe der §§ 2 und 4, männliches Sikawild, Rehwild und Muffelwild unter Berücksichtigung des Alters nach Maßgabe der §§ 3, 5 und 6 in Klassen eingeteilt.

(2) Die beim Abschuß zu beachtenden Grundsätze sowie die Abschußanteile ergeben sich aus den §§ 2 bis 6. Wird der normale Altersaufbau durch Fallwild oder Fehlabschüsse beeinträchtigt, so ist diese Beeinträchtigung in den Folgejahren bei der Abschußplanung auszugleichen.

### § 2 — Rotwild

(1) Männliches Rotwild wird in folgende Klassen eingeteilt:

1.

Klasse 0

(Hirschkälber)

2.

Klasse III

(Junge Hirsche)

IIIa - Fehlerfreie Hirsche bis zum 3. Kopf

IIIb - Fehlerhafte Hirsche bis zum 3. Kopf

3.

Klasse II

(Mittlere Hirsche)

IIa - Fehlerfreie Hirsche vom 4. bis 9. Kopf

IIb - Fehlerhafte Hirsche vom 4. bis 9. Kopf

4.

Klasse I

(Alte Hirsche)

Hirsche ab 10. Kopf

Als fehlerhaft sind Hirsche der Klassen IIIb und IIb anzusehen, deren Geweihausbildung den Kriterien für den Abschuß nach Absatz 2 entspricht; die übrigen Hirsche gelten als fehlerfrei.

(2) Beim Abschuß von männlichem Rotwild ist von folgenden Kriterien und - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen:

Klasse

Alter

Anteil des Abschusses in %

Kriterien für den Abschuß

Hirschkälber

-

IIIb

1. bis 3. Kopf

1. Kopf: Spießer

2. und

3. Kopf: Spießer, Gabler, Sechser, ungerade Achter

IIb

4. bis 9. Kopf

Spießer, Gabler, Sechser, Achter, Eissprossenzehner ab 6. Kopf auch einseitige Kronenhirsche (Enden unter 4 cm Länge bleiben unberücksichtigt)

I

ab 10. Kopf

-

### § 3 — Sikawild

(1) Männliches Sikawild wird in folgende Klassen eingeteilt:

1.

Klasse 0

Hirschkälber

2.

Klasse III

(Junge Hirsche)

3.

Klasse II

Hirsche bis zum 2. Kopf

(Mittlere Hirsche)

Hirsche vom 3. bis 7. Kopf

4.

Klasse I

(Alte Hirsche)

Hirsche ab 8. Kopf

(2) Beim Abschuß von männlichem Sikawild ist von folgenden Kriterien und - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen:

Klasse

Alter

Anteil des Abschusses in %

Kriterien für den Abschuß

Hirschkälber

-

III

1. und 2. Kopf

vorrangig körperlich schwächere Stücke

II

3. bis 7. Kopf

vorrangig körperlich schwächere Stücke

I

ab 8. Kopf

-

### § 4 — Damwild

(1) Männliches Damwild wird in folgende Klassen eingeteilt:

1.

Klasse 0

(Hirschkälber)

2.

Klasse III

(Junge Hirsche)

IIIa - Fehlerfreie Hirsche bis zum 2. Kopf

IIIb - Fehlerhafte Hirsche bis zum 2. Kopf, weiße Stücke

3.

Klasse II

(Mittlere Hirsche)

IIa - Fehlerfreie Hirsche vom 3. bis 9. Kopf

IIb - Fehlerhafte Hirsche vom 3. bis 9. Kopf

4.

Klasse I

(Alte Hirsche)

Hirsche ab 10. Kopf

Als fehlerhaft sind Hirsche der Klassen IIIb und IIb anzusehen, deren Geweihausbildung den Kriterien für den Abschuß nach Absatz 2 entspricht; die übrigen Hirsche gelten als fehlerfrei.

(2) Beim Abschuß von männlichem Damwild ist von folgenden Kriterien und - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen:

Klasse

Alter

Anteil des Abschusses in %

Kriterien für den Abschuß

Hirschkälber

-

IIIb

1. und 2. Kopf

1. Kopf: Spießer

2. Kopf: Hirsche mit Geweihen, deren Verbreiterung im oberen Stangenbereich beidseitig unter 6 cm liegt

Weiße Hirsche

(alle Altersklassen)

IIb

3. bis 9. Kopf

Hirsche mit ein- oder beidseitig fehlerhaften Schaufeln:

3. Kopf: Hirsche mit Geweihen, deren Verbreiterung im oberen Stangenbereich unter 6 cm liegt

4. bis

9. Kopf: Hirsche mit Schaufelbreiten unter 10 cm

Schlitzschaufeln (alle Altersstufen)

I

ab 10. Kopf

-

### § 5 — Rehwild

(1) Männliches Rehwild wird in folgende Klassen eingeteilt:

1.

Klasse II

Einjährige Böcke

2.

Klasse I

Mehrjährige Böcke

(2) Beim Abschuß von männlichem Rehwild ist - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen:

Klasse

Alter

Anteil des Abschusses in %

II

Einjährige Böcke

I

Mehrjährige Böcke

### § 6 — Muffelwild

(1) Männliches Muffelwild wird in folgende Klassen eingeteilt:

1.

Klasse 0

(Widderlämmer)

2.

Klasse III

(Junge Widder)

Einjährige Widder

3.

Klasse II

(Mittlere Widder)

Zwei- bis vierjährige Widder

4.

Klasse I

(Alte Widder)

Fünfjährige und ältere Widder

(2) Beim Abschuß von männlichem Muffelwild ist von folgenden Kriterien und - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen:

Klasse

Alter

Anteil des Abschusses in %

Kriterien für den Abschuß

Widderlämmer

-

III

Einjährige Widder

-

II

2 bis 4 Jahre

vorrangig Einwachser und schalenkranke Stücke

I

5 Jahre und älter

-

### § 7 — Ausnahmen

Die zuständige Behörde kann abweichend von den §§ 2 und 4 auch männliches Wild der Klassen IIIa und IIa zum Abschuß freigeben, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, notwendig ist.

### § 8 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1994 in Kraft.

Der Minister

für Umwelt, Raumordnung

und Landwirtschaft

des Landes Nordrhein-Westfalen

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— Verordnung über die Klasseneinteilung und den Abschuß von männlichem Schalenwild (außer Schwarzwild)
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/01012000-verordnung-ueber-die-klasseneinteilung-und-den-abschuss-von
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
