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title: "JMinVertrAnO HE 2001 — Anordnung über die Vertretung des Landes Hessen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Vom 8. Februar 2001"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
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updated: "2026-05-13T18:24:42+00:00"
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# JMinVertrAnO HE 2001 — Anordnung über die Vertretung des Landes Hessen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Vom 8. Februar 2001

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 08.02.2001
*Fundstelle:* StAnz. 2001, 838


### Eingangsformel JMinVertrAnO

Aufgrund der sich aus Art. 103 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen und Abschnitt II Nr. 4 der Anordnung über die Vertretung des Landes Hessen vom 17. September 1996 (StAnz. S. 3230) ergebenden Ermächtigung wird in den nachstehenden Ersten bis Sechsten Teilen, in den Fällen des Ersten Teils Erster Abschnitt Nr. 10 und des Vierten Teils Nr. 1 und 2 im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen Folgendes bestimmt (soweit Gerichten und Staatsanwaltschaften Befugnisse übertragen werden, sind ihnen diese in ihrer Eigenschaft als Justizverwaltungsbehörde zugewiesen):

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— Anordnung über die Vertretung des Landes Hessen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz Vom 8. Februar 2001
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-JMinVertrAnOHE2001rahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
