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title: "Vorkaufsortsgesetz „Grohner Düne“"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/hb/vorkaufsortsgesetz-grohner-duene-2015-03-25-gesetzblatt-2015-nr-39-verkaufsog-grohner-duene"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bremen"
language: "de"
source: "https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2015-03-25-gesetzblatt-2015-nr-39-verkaufsog-grohner-duene.pdf"
updated: "2026-05-13T16:05:47+00:00"
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# Vorkaufsortsgesetz „Grohner Düne“

**Landesrecht Bremen**
*Ausfertigung:* 25.03.2015
*Fundstelle:* Gesetzblatt 2015 Nr. 39 VerkaufsOG Grohner Düne


### § 1 — Anwendungsbereich

Dieses Ortsgesetz gilt für ein Gebiet zwischen Hermann-Fortmann-Straße, Bydolekstraße und Hermann-Wegener-Straße im Ortsteil Grohn und umfasst die Flurstücke 739/17 und 739/18 der Flur Bremen VR 181. Das Gebiet ist in einem Lageplan im Maßstab 1 : 1 000 dargestellt, der Bestandteil dieses Ortsgesetzes ist. Eine Ausfertigung des Übersichtsplanes liegt beim Bauamt Bremen-Nord zur kostenfreien Einsichtnahme aus.

### § 2 — Vorkaufsrecht

(1) Der Stadtgemeinde Bremen steht für die in § 1 bezeichneten Grundstücke ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches zu.

(2) Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadtgemeinde den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

### § 3 — Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 24. März 2015

Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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— Vorkaufsortsgesetz „Grohner Düne“
Amtliche Fassung: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2015-03-25-gesetzblatt-2015-nr-39-verkaufsog-grohner-duene.pdf
Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
