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title: "Verordnung zur Neuregelung von Zuständigkeiten in elementar- und sozialpädagogischen Berufen"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/hb/verordnung-zur-neuregelung-von-zustaendigkeiten-in-elementar-und-sozialpaedagogischen-berufen-2015-12-21-gesetzblatt-2015-nr-152-voneuzustelementarsozialpaedberufe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bremen"
language: "de"
source: "https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2015-12-21-gesetzblatt-2015-nr-152-voneuzustelementarsozialpaedberufe.pdf"
updated: "2026-05-13T16:05:07+00:00"
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# Verordnung zur Neuregelung von Zuständigkeiten in elementar- und sozialpädagogischen Berufen

**Landesrecht Bremen**
*Ausfertigung:* 21.12.2015
*Fundstelle:* Gesetzblatt 2015 Nr. 152 VO_Neu_Zust_elementar_sozialpäd_Berufe


### Art. 1

Änderung der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern und Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern im Lande Bremen

Die Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern und Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern im Lande Bremen vom 9. September 2010 (Brem.GBl. 2011 S. 235 ― 2160-d-3) wird wie folgt geändert:

1. § 1a wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen " durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. 2. In § 2 Absatz 1 werden die Wörter „die in gemeinsamer Verantwortung der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit geplant und durchgeführt werden, und aus einem Kolloquium." durch die Wörter „die in Verantwortung der Senatorin für Kinder und Bildung geplant und durchgeführt werden, und aus einem Kolloquium." ersetzt.

3. In § 3 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

4. § 7 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Während des Berufspraktikums werden von der Senatorin für Kinder und Bildung praxisbegleitende Ausbildungsveranstaltungen durchgeführt."

5. § 8 Absatz 7 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter „Fachschulen für Sozialpädagogik oder der Fachschulen für Heilerziehungspflege oder eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ressorts, das für die Fachschulen der personenbezogenen Dienstleistungen zuständig ist" ersetzt. c) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport."

d) Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 4 bis 6. 6. In § 9 Satz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

7. § 13 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

### Art. 2

Änderung der Verordnung zur staatlichen Anerkennung als Elementarpädagogin und Elementarpädagoge

Die Verordnung zur staatlichen Anerkennung als Elementarpädagogin oder Elementarpädagoge vom 9. September 2010 (Brem.GBl. S. 469 ― 221-i-7) wird wie folgt geändert:

1. § 1a wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter Senatorin für „Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

3. In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

4. § 8 Absatz 7 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit“ durch die Wörter „Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt. c) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport,"

d) Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 4 bis 6. 5. In § 9 Satz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

6. § 13 Satz 2 wird aufgehoben.

### Art. 3

Änderung der Ordnung zur staatlichen Anerkennung der Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialarbeiter im Lande Bremen

Die Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialarbeitern im Lande Bremen vom 9. September 2010 (Brem.GBl. 2011 S. 230 ― 221-k-1) wird wie folgt geändert:

1. § 1a wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

3. In § 8 Absatz 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

4. § 9 Absatz 7 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit“ durch die Wörter „Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt. c) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport."

d) Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 4 bis 6. 5. In § 10 Satz 1 wird die Angabe „(1)" gestrichen und werden die Wörter „Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen" durch die Wörter „Senatorin für Kinder und Bildung" ersetzt.

6. § 13 wird aufgehoben.

7. § 14 wird § 13; der neue § 13 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

### Art. 4 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 17. Dezember 2015

Senatorin für Kinder und Bildung

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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— Verordnung zur Neuregelung von Zuständigkeiten in elementar- und sozialpädagogischen Berufen
Amtliche Fassung: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2015-12-21-gesetzblatt-2015-nr-152-voneuzustelementarsozialpaedberufe.pdf
Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
