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title: "Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte in den Bußgeldstellen im Geschäftsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/hb/verordnung-ueber-die-voruebergehende-fortfuehrung-von-papierakten-bis-zur-einfuehrung-der-elektronischen-akte-in-den-bussgeldstellen-im-geschaeftsbereich-der-se-2025-12-24-gbl-nr-0167-signed"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bremen"
language: "de"
source: "https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2025_12_24_GBl_Nr_0167_signed.pdf"
updated: "2026-05-13T15:56:08+00:00"
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# Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte in den Bußgeldstellen im Geschäftsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

**Landesrecht Bremen**
*Ausfertigung:* 24.12.2025
*Fundstelle:* Gesetzblatt 2025 Nr. 167


### § 1 — Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich der Senatorin oder des Senators für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Sie findet Anwendung auf alle Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, in denen die Behörden im Geschäftsbereich der Senatorin oder des Senators für Umwelt, Klima und Wissenschaft einschließlich aller zu diesem Geschäftsbereich gehörenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen aktenführend tätig sind.

### § 2 — Vorübergehende Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung

Abweichend von § 110a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der ab dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung können die Behörden nach § 1 Satz 2 ab dem 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 Bußgeldakten in Papierform anlegen oder von anderen Stellen übermittelte elektronische Akten in Papierform führen oder weiterführen.

### § 3 — Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

### § 4 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Bremen, 23. Dezember 2025

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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— Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte in den Bußgeldstellen im Geschäftsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Amtliche Fassung: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2025_12_24_GBl_Nr_0167_signed.pdf
Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
