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title: "Gesetz zum ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/hb/gesetz-zum-ersten-staatsvertrag-zur-aenderung-des-vertrages-ueber-die-errichtung-des-it-planungsrats-und-ueber-die-grundlagen-der-zusammenarbeit-beim-einsatz-de-2019-05-22-gbl-nr-0063-signed"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bremen"
language: "de"
source: "https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2019_05_22_GBl_Nr_0063_signed.pdf"
updated: "2026-05-13T16:02:24+00:00"
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# Gesetz zum ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

**Landesrecht Bremen**
*Ausfertigung:* 22.05.2019
*Fundstelle:* Gesetzblatt 2019 Nr. 63


### Art. 1

Dem am 15. März 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### Art. 2

Die Senatorin für Finanzen kann den Wortlaut des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG in der vom Tag des Inkrafttretens nach Artikel 3

machen.

### Art. 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 in Kraft tritt,

Bremen, den 14. Mai 2019

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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— Gesetz zum ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Amtliche Fassung: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2019_05_22_GBl_Nr_0063_signed.pdf
Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
