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title: "Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/hb/gesetz-ueber-das-verbot-des-konsums-von-betaeubungsmitteln-und-alkohol-am-hauptbahnhof-bremen-2023-09-25-gbl-nr-0095-signed"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bremen"
language: "de"
source: "https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2023_09_25_GBl_Nr_0095_signed.pdf"
updated: "2026-05-13T15:58:24+00:00"
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# Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen

**Landesrecht Bremen**
*Ausfertigung:* 25.09.2023
*Fundstelle:* Gesetzblatt 2023 Nr. 95


### § 1 — Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt an den in der Anlage aufgeführten Haltestellen, inklusive der Ersatzhaltestellen, des öffentlichen Personenverkehrs sowie im unmittelbaren Umfeld der Ein- und Ausgänge, Treppen sowie sonstigen Funktionsbereiche des öffentlichen Personenverkehrs.

### § 2 — Betäubungsmittel- und Alkoholkonsumverbot

Der Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie von Alkohol ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes untersagt.

### § 3 — Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich entgegen § 2 Betäubungsmittel oder Alkohol konsumiert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu einhundert Euro geahndet werden.

(3) Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 ist das Ordnungsamt Bremen.

### § 4 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Es tritt am 31. Januar 2029 außer Kraft.

Bremen, den 12. September 2023

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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— Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen
Amtliche Fassung: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2023_09_25_GBl_Nr_0095_signed.pdf
Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
