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title: "Fluglärm VO"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/hb/fluglaerm-vo-2013-07-08-gesetzblatt-2013-nr-59-fluglaerm-vo"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bremen"
language: "de"
source: "https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2013-07-08-gesetzblatt-2013-nr-59-fluglaerm-vo.pdf"
updated: "2026-07-01T20:11:10+00:00"
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# Fluglärm VO

**Landesrecht Bremen**
*Ausfertigung:* 08.07.2013
*Fundstelle:* Gesetzblatt 2013 Nr. 59 Fluglärm VO


### Art. 1 — Die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den

Verkehrsflughafen Bremen vom 8. Dezember 2009 (Brem.GBl. S. 545 – 2129-d-2) wird wie folgt geändert:

1. § 4 Satz 3 wird aufgehoben.

2. Nach § 4 werden folgende §§ 5 und 6 eingefügt:

„§ 5

Die in § 3 Absatz 1 und 3 der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung für die Tag-Schutzzone 1 sowie die Nacht-Schutzzone genannten Isophonen-Bänder ergeben sich aus den Bereichen zwischen zwei Isophonen, die aus den interpolierten Verbindungslinien zwischen den in Anlage 3 genannten Kurvenpunkten gebildet werden. Die Isophonen sind in topographischen Karten im Maßstab 1:20 000 für die Tag-Schutzzone 1 und 1:25 000 für die Nacht-Schutzzone abgebildet und werden in den Blättern der deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt. Die topographischen Karten sind als Anlage 4 beigefügt.

### § 6 — Die Blätter der deutschen Grundkarte gemäß § 4 Satz 1 und § 5 Satz 2 sind beim

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.“

3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die §§ 7 und 8.

4. Die Anlagen 3 und 4 aus dem Anhang zu dieser Verordnung werden angefügt.

### Art. 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 11. Juni 2013

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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— Fluglärm VO
Amtliche Fassung: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2013-07-08-gesetzblatt-2013-nr-59-fluglaerm-vo.pdf
Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
