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title: "PsychPbV BW — Verordnung des Justizministeriums zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 2. Januar 2017"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/bw/psychpbvbw"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Baden-Württemberg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-PsychPbVBWrahmen"
updated: "2026-05-13T18:39:05+00:00"
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# PsychPbV BW — Verordnung des Justizministeriums zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 2. Januar 2017

**Landesrecht Baden-Württemberg**
*Ausfertigung:* 02.01.2017
*Fundstelle:* GBl. 2017, 40


### Eingangsformel PsychPbV

Auf Grund von § 10 Nummer 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 15. November 2016 (GBl. S. 597) wird verordnet:

### § 1 — Aus- oder Weiterbildungsinhalte

§ 1 Aus- oder WeiterbildungsinhalteZu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren genannten Inhalten gehören die Themen: 1. Rechtliche Grundlagena) Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens,b) Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren (aktive Teilnahme und Schutz vor Belastung), besondere Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen,c) das Ermittlungsverfahren - Strafanzeige,d) Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft,e) die Strafverteidigung,f) Rechtsbeistand und Nebenklage,g) aussagepsychologische Begutachtung,h) das Hauptverfahren,i) Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren,j) Möglichkeiten der Entschädigung (einschließlich Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz), Schadensersatz und Schmerzensgeld einschließlich der möglichen Kostenfolgen für Verletzte,k) Täter-Opfer-Ausgleich,l) Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, beispielsweise Familienrecht, Zivilrecht einschließlich des Gewaltschutzgesetzes; 2. Viktimologiea) Viktimologische Grundlagenaa) Theorien der Viktimisierung,bb) Bedürfnisse von Opfern,cc) Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern,dd) sekundäre Viktimisierung,ee) Umgang mit Scham und Schuld; b) Wissen über spezielle Opfergruppen und deren besondere Bedürfnisse, insbesondereaa) Kinder und Jugendliche,bb) Personen mit Behinderung,cc) Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung,dd) Betroffene von Sexualstraftaten,ee) Betroffene von Menschenhandel,ff) Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie beispielsweise bei häuslicher Gewalt oder Stalking),gg) Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität; c) Grundlagen gendersensibler und interkultureller Kommunikation; 3. Psychologie/Psychotraumatologiea) zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von Zeugen im Strafverfahren,b) Aspekte der Aussagepsychologie,c) Trauma und Traumabehandlung,d) Stabilisierungstechniken; 4. Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitunga) Ziele und Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung,b) Leistungen und Methoden, insbesondereaa) die Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens,bb) Methodenkompetenz (beispielsweise adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht),cc) Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit; 5. Qualitätssicherung und Eigenvorsorgea) Formen der Dokumentation,b) Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld: Möglichkeiten und Grenzen,c) Methoden zur Selbstreflexion (beispielsweise kollegiale Beratung, Supervision),d) interdisziplinärer Austausch,e) Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe,f) Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit (beispielsweise Vermeidung von Überidentifikation, Burn-Out-Prävention).

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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— Verordnung des Justizministeriums zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 2. Januar 2017
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-PsychPbVBWrahmen
Quelle: www.landesrecht-bw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
