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title: "FlugLatV BW — Polizeiverordnung des Innenministeriums zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung) Vom 24. Januar 2012"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/bw/fluglatvbw"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Baden-Württemberg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-FlugLatVBWrahmen"
updated: "2026-05-13T17:00:30+00:00"
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# FlugLatV BW — Polizeiverordnung des Innenministeriums zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung) Vom 24. Januar 2012

**Landesrecht Baden-Württemberg**
*Ausfertigung:* 24.01.2012
*Fundstelle:* GBl. 2012, 62


### § 2 — [Ordnungswidrigkeit]

§ 2[Ordnungswidrigkeit]Ordnungswidrig nach § 26 des Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung unbemannte ballonartige Leuchtkörper aufsteigen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

### Eingangsformel FlugLatV

Auf Grund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 13 Satz 1 des Polizeigesetzes in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. S. 1) wird verordnet:

### § 1 — [Verbot]

§ 1[Verbot]Das Aufsteigenlassen von unbemannten ballonartigen Leuchtkörpern, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen offenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird und die insbesondere unter den Bezeichnungen »Himmelslaterne«, »Kong-Ming-Laterne«, »Sky-Laterne«, »Skyballon«, »Glückslaterne«, »Wunschlaterne« oder »Fluglaterne« bekannt sind, ist verboten.

### § 2 — [Ordnungswidrigkeit]

§ 2[Ordnungswidrigkeit]Ordnungswidrig nach § 18 des Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung unbemannte ballonartige Leuchtkörper aufsteigen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

### § 3 — [Inkrafttreten]

§ 3[Inkrafttreten]Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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— Polizeiverordnung des Innenministeriums zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung) Vom 24. Januar 2012
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-FlugLatVBWrahmen
Quelle: www.landesrecht-bw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
