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title: "rundfunk_stv — Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (ORB-Gesetz)"
canonical: "http://www.juralernen.de/landesrecht/bb/rundfunk-stv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Brandenburg"
language: "de"
source: "https://bravors.brandenburg.de/gesetze/rundfunk_stv"
updated: "2026-05-13T16:04:52+00:00"
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# rundfunk_stv — Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (ORB-Gesetz)

**Landesrecht Brandenburg**


### § 1

Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

Das Nähere zur Durchführung des Staatsvertrages wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.

### § 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Staatsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 1 am 1. Januar 1992 in Kraft, wenn er nicht gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 2 gegenstandslos wird. Über das Inkrafttreten des Staatsvertrages erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg. Potsdam, den 6. Dezember 1991 Der Ministerpräsidentdes Landes Brandenburg Dr. Manfred Stolpe zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

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— Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (ORB-Gesetz)
Amtliche Fassung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/rundfunk_stv
Quelle: bravors.brandenburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
