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title: "II. ZustAO Beih"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/zustaobeih/ii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zustaobeih/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:58+00:00"
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# II. ZustAO Beih

Abschnitt I gilt entsprechend für Beihilfeanträge ehemaliger Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesminister und Parlamentarischer Staatssekretäre.

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— Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Festsetzung von Beihilfen sowie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis für Versorgungsempfänger des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zustaobeih/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
