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title: "§ 1 ZuckProdAbgV 1983 — Anwendungsbereich"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/zuckprodabgv_1983/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zuckprodabgv_1983/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:58+00:00"
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# § 1 ZuckProdAbgV 1983 — Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Regelungen im Rahmen der Umstrukturierung der Zuckerindustrie und über die Erhebung von Abgaben für

1.



die innerhalb und außerhalb von Produktionsquoten hergestellten oder gewonnenen Zucker- und Isoglukosemengen und

2.



die auf das folgende Wirtschaftsjahr übertragenen Zuckermengen.

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— Verordnung über die im Rahmen der Produktionsregelung für Zucker zu erhebenden Abgaben

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zuckprodabgv_1983/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
