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title: "Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ZKG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/zkg"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/index.html"
updated: "2026-05-23T06:26:25+00:00"
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# Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ZKG)

Volltext-Index zu **Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ZKG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/zkg](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg).

## Vorschriften
- [Inhaltsübersicht](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/inhaltsuebersicht.md)
- [§ 1 — Anwendungsbereich](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/1.md)
- [§ 2 — Begriffsbestimmungen](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/2.md)
- [§ 3 — Allgemeines Benachteiligungsverbot](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/3.md)
- [§ 4 — Abweichende Vereinbarungen](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/4.md)
- [§ 5 — Vorvertragliche Entgeltinformation](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/5.md)
- [§ 6 — Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/6.md)
- [§ 7 — Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/7.md)
- [§ 8 — Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/8.md)
- [§ 9 — Form und Gestaltung der Entgeltinformation](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/9.md)
- [§ 10 — Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/10.md)
- [§ 11 — Inhalt der Entgeltaufstellung](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/11.md)
- [§ 12 — Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/12.md)
- [§ 13 — Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/13.md)
- [§ 14 — Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/14.md)
- [§ 15 — Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/15.md)
- [§ 16 — Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/16.md)
- [§ 17 — Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für Zahlungsdienstleister](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/17.md)
- [§ 18 — Weitere Anforderungen an die Vergleichswebsite](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/18.md)
- [§ 19 — Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/19.md)
- [§ 20 — Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/20.md)
- [§ 21 — Ermächtigung des Kontoinhabers](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/21.md)
- [§ 22 — Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/22.md)
- [§ 23 — Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/23.md)
- [§ 24 — Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/24.md)
- [§ 25 — Haftung bei Pflichtverletzungen](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/25.md)
- [§ 26 — Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/26.md)
- [§ 27 — Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/27.md)
- [§ 28 — Aufforderung durch den Verbraucher](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/28.md)
- [§ 29 — Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/29.md)
- [§ 30 — Anwendungsbereich](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/30.md)
- [§ 31 — Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/31.md)
- [§ 32 — Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/32.md)
- [§ 33 — Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/33.md)
- [§ 34 — Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/34.md)
- [§ 35 — Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/35.md)
- [§ 36 — Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/36.md)
- [§ 37 — Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/37.md)
- [§ 38 — Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/38.md)
- [§ 39 — Vereinbarung weiterer Dienstleistungen](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/39.md)
- [§ 40 — Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/40.md)
- [§ 41 — Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/41.md)
- [§ 42 — Kündigung durch das kontoführende Institut](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/42.md)
- [§ 43 — Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/43.md)
- [§ 44 — Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/44.md)
- [§ 45 — Unterstützungsleistungen zu Basiskonten](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/45.md)
- [§ 46 — Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/46.md)
- [§ 47 — Öffentliche Informationen der Bundesanstalt](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/47.md)
- [§ 48 — Verwaltungsverfahren](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/48.md)
- [§ 49 — Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/49.md)
- [§ 50 — Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/50.md)
- [§ 51 — Klage gegen den Verpflichteten](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/51.md)
- [§ 52 — Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/52.md)
- [§ 53 — Bußgeldvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/53.md)
- [Anlage 1 — (zu § 21 Absatz 3)Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/anlage-1.md)
- [Anlage 2 — (zu § 27 Absatz 2)Aufforderung durch den Kontoinhaber zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/anlage-2.md)
- [Anlage 3 — (zu § 33 Absatz 2)Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/anlage-3.md)
- [Anlage 4 — (zu § 34 Absatz 4 Satz 3)Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags](http://www.juralernen.de/gesetze/zkg/anlage-4.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
