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title: "§ 17 ZensTeG — Aufbau einer Organisationsdatei"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/zensteg/17"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zensteg/index.html"
updated: "2026-05-15T10:04:57+00:00"
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# § 17 ZensTeG — Aufbau einer Organisationsdatei

Die von den Meldebehörden erhobenen Hilfsmerkmale nach § 2 Abs. 3 dürfen für den Aufbau einer Organisationsdatei zur Vorbereitung und Durchführung eines registergestützten Zensus verwendet und aktualisiert werden.

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— Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zensteg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
