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title: "§ 2 ZAGMonAwV — Art und Umfang des Monatsausweises"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/zagmonawv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zagmonawv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 2 ZAGMonAwV — Art und Umfang des Monatsausweises

Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.

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— Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zagmonawv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
