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title: "§ 3 WoStichPrG 1972"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/wostichprg_1972/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wostichprg_1972/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 3 WoStichPrG 1972

In der Wohnungsstichprobe sind zu erfassen:

1.



Hinsichtlich der Grundstücke, Gebäude und Wohnungen:

a)



Stand der Bauleitplanung, Art und Maß der Nutzung, Lage des Grundstücks im Gemeindegebiet, Bauweise und Erschließung;

b)



Art, Alter, Ausstattung, Zustand des Gebäudes, Zahl der Geschosse und Wohnungen; Förderung mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus; begonnene oder geplante Modernisierung und Instandsetzung sowie deren Kosten und Finanzierung; Eigentümer und bei Einzelpersonen deren soziale Stellung;

c)



Art, Größe, Ausstattung der Wohnung, Art der Beheizung, Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes, Art der Nutzung der Räume, Fernsprechanschluß sowie bei Mietwohnungen die Höhe der Miete.

2.



Hinsichtlich der Wohnparteien (Haushalte):

a)



Haushaltsmitglieder nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Stellung innerhalb des Haushalts oder der Familie, sozialer Stellung, Einkommensgruppe; weitere Wohnung zum eigenen Gebrauch im Geltungsbereich dieses Gesetzes; benutzte Verkehrsmittel und Zeitaufwand für den Weg zum Kindergarten, zur Arbeits- und Ausbildungsstätte sowie deren Beurteilung;

b)



Haushalte nach Wohngeldbezug, erstmaligem Anlaß und Zeitpunkt der Wohngeldgewährung und derzeitige monatliche Höhe des Wohngelds; Anzahl eigengenutzter Kraftfahrzeuge, der Stellplätze sowie deren Lage, Abstellräume, Spielmöglichkeiten für Kinder, Einkaufsmöglichkeiten, Wohnlage und Umwelteinflüsse sowie deren Beurteilung;

c)



für die vorherige Wohnung Angaben wie Nummer 1 Buchstabe c sowie Wohndauer und Rechtsverhältnis, Größe der Gemeinde, Lage im Gemeindegebiet; Grund des Umzugs in die jetzige Wohnung und Bezugstermin;

d)



beabsichtigter Wohnungswechsel und Gründe, Wohnabsichten, Art und Umfang der eigenen Bemühungen, Zahlungsbereitschaft zur Verwirklichung;

e)



bei Untermietern Größe und Einrichtung der Räume und Höhe der Miete.

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— Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaus

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wostichprg_1972/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
