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title: "§ 7 WoPDV 1982 — Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/wopdv/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wopdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 7 WoPDV 1982 — Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten
Sparraten

Die auf Grund eines Sparvertrags mit festgelegten Sparraten eingezahlten Sparbeiträge dürfen ein Jahr nach dem Tag der letzten Einzahlung, jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem letzten regelmäßigen Fälligkeitstag, zurückgezahlt werden.

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— Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wopdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
