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title: "Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung (WährUmStAbschlG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/w_hrumstabschlg/index.html"
updated: "2026-05-23T06:24:30+00:00"
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# Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung (WährUmStAbschlG)

Volltext-Index zu **Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung (WährUmStAbschlG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/w_hrumstabschlg/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg).

## Vorschriften
- [§ 1 — Geldinstitute](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/1.md)
- [§ 2 — Ansprüche aus Reichsmarkguthaben](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/2.md)
- [§ 3 — Verjährung von Ansprüchen gegen Geldinstitute](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/3.md)
- [§ 4 — Erlöschen von Ansprüchen](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/4.md)
- [§ 5 — Auslandsschulden](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/5.md)
- [§ 6 — Leistungen aus öffentlichen Mitteln](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/6.md)
- [§ 7 — Versicherungsunternehmen](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/7.md)
- [§ 8 — Auflösung und Abwicklung öffentlich-rechtlicher
Geldinstitute](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/8.md)
- [§ 9 — Beendigung der Abwicklung von Geldinstituten](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/9.md)
- [§ 10 — Tote Depots](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/10.md)
- [§ 11 — Entschädigung nach dem Wertpapierbereinigungsschlußgesetz](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/11.md)
- [§ 12 — Aufhebung von Rechtsvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/12.md)
- [§ 13 — Sonderregelung für Berlin](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/13.md)
- [§ 14 — Berlin-Klausel](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/14.md)
- [§ 15 — Inkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/w_hrumstabschlg/15.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
