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title: "§ 6 VwVfG — Auswahl der Behörde"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/vwvfg/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 6 VwVfG — Auswahl der Behörde

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.

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— Verwaltungsverfahrensgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
