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title: "§ 2 VwRehaGSchäV — Gesundheitliche Schädigungen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/vwrehagsch_v/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vwrehagsch_v/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:34+00:00"
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# § 2 VwRehaGSchäV — Gesundheitliche Schädigungen

Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:

1.



depressive Störungen und

2.



posttraumatische Belastungsstörungen.Liegt ein schädigendes Ereignis nach § 1 Nummer 2 vor, sind auch angst- oder furchtbezogene Störungen sowie somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung jeweils gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.

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— Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vwrehagsch_v/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
