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title: "§ 1 VermBDV — Verfahren"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/vermbdv_1994/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/vermbdv_1994/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:56+00:00"
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# § 1 VermBDV — Verfahren

Auf das Verfahren bei der Festsetzung, Auszahlung und Rückzahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage sind neben den in § 14 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Vorschriften die für die Einkommensteuer und Lohnsteuer geltenden Regelungen sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus den nachstehenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

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— Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/vermbdv_1994/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
