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title: "Verordnung über die Kostenerstattung an die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prävention für die Beamtinnen und Beamten der in § 125 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen (UVBKostErstV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/uvbkosterstv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:23:35+00:00"
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# Verordnung über die Kostenerstattung an die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prävention für die Beamtinnen und Beamten der in § 125 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen (UVBKostErstV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Kostenerstattung an die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prävention für die Beamtinnen und Beamten der in § 125 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen (UVBKostErstV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/uvbkosterstv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv](http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Geltungsbereich](http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv/1.md)
- [§ 2 — Kostenerstattung für übertragene Aufgaben](http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv/2.md)
- [§ 3 — Festsetzung und Berechnung der Kosten](http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv/3.md)
- [§ 4 — Meldung der Beschäftigtenzahlen](http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv/4.md)
- [§ 5 — Säumniszuschlag](http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv/5.md)
- [§ 6 — Inkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/uvbkosterstv/6.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
