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title: "§ 1 USchadG — Verhältnis zu anderen Vorschriften"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/uschadg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/uschadg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 1 USchadG — Verhältnis zu anderen Vorschriften

Dieses Gesetz findet Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.

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— Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/uschadg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
