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title: "§ 5 UmweltHG — Beschränkung der Haftung bei Sachschäden"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/umwelthg/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/umwelthg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 5 UmweltHG — Beschränkung der Haftung bei Sachschäden

Ist die Anlage bestimmungsgemäß betrieben worden (§ 6 Abs. 2 Satz 2), so ist die Ersatzpflicht für Sachschäden ausgeschlossen, wenn die Sache nur unwesentlich oder in einem Maße beeinträchtigt wird, das nach den örtlichen Verhältnissen zumutbar ist.

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— Umwelthaftungsgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/umwelthg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
