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title: "§ 12 UERV — Inhalt der Zustimmung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/uerv/12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/uerv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 12 UERV — Inhalt der Zustimmung

Die Zustimmung enthält folgende Angaben:

1.



die Projektnummer,

2.



das Datum der Ausstellung,

3.



den Namen und die Anschrift des Projektträgers,

4.



den Namen und die Anschrift der Validierungsstelle,

5.



die Angaben nach § 8 Nummer 3 bis 6,

6.



die Höhe der Sicherheitsleistung und

7.



eine Nummer, mit der das Berechnungsverfahren eindeutig identifiziert wird.

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— Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote 1, 2

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/uerv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
