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title: "§ 21 TzBfG — Auflösend bedingte Arbeitsverträge"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/tzbfg/21"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 21 TzBfG — Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Wird der Arbeitsvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen, gelten § 4 Absatz 2, § 5, § 14 Absatz 1 und 4, § 15 Absatz 2, 4 und 6 sowie die §§ 16 bis 20 entsprechend.

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— Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
