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title: "§ 11 TzBfG — Kündigungsverbot"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/tzbfg/11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:55+00:00"
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# § 11 TzBfG — Kündigungsverbot

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

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— Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
