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title: "Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (TrZollG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/trzollg/index.html"
updated: "2026-05-23T06:22:58+00:00"
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# Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (TrZollG)

Volltext-Index zu **Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (TrZollG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/trzollg/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg).

## Vorschriften
- [Inhaltsübersicht](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/inhaltsuebersicht.md)
- [§ 1 — Begriffsbestimmungen](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/1.md)
- [§ 2 — Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/2.md)
- [§ 3 — Überführung von Nicht-Unionswaren in die Truppenverwendung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/3.md)
- [§ 4 — Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/4.md)
- [§ 5 — Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/5.md)
- [§ 6 — Vereinfachte Zollanmeldung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/6.md)
- [§ 7 — Einfuhrhöchstmengen](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/7.md)
- [§ 8 — Einfuhr von Nicht-Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/8.md)
- [§ 9 — Übergang von Unionswaren in die Truppenverwendung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/9.md)
- [§ 10 — Einfuhr von Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/10.md)
- [§ 11 — Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/11.md)
- [§ 12 — Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/12.md)
- [§ 13 — Beendigung der Truppenverwendung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/13.md)
- [§ 14 — Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/14.md)
- [§ 15 — Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/15.md)
- [§ 16 — Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Überführung in ein Zollverfahren](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/16.md)
- [§ 17 — Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/17.md)
- [§ 18 — Rationsmengen](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/18.md)
- [§ 19 — Abgabenschuld, Abgabenschuldner](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/19.md)
- [§ 20 — Beendigung vorangegangener Zollverfahren](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/20.md)
- [§ 21 — Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/21.md)
- [§ 22 — Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/22.md)
- [§ 23 — Vertretung](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/23.md)
- [§ 24 — Schlussvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/24.md)
- [§ 25 — Ermächtigungen](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/25.md)
- [§ 26 — Bußgeldvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/trzollg/26.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
