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title: "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (TranspRLDV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/transprldv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:22:53+00:00"
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# Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (TranspRLDV)

Volltext-Index zu **Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (TranspRLDV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/transprldv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Anwendungsbereich](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/1.md)
- [§ 2 — Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/2.md)
- [§ 3 — Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/3.md)
- [§ 4 — Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/4.md)
- [§ 5 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/5.md)
- [§ 6 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/6.md)
- [§ 7 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/7.md)
- [§ 8 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 34 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/8.md)
- [§ 9 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/9.md)
- [§ 10 — Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/10.md)
- [§ 11 — Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/11.md)
- [§ 12 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/12.md)
- [§ 13 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/13.md)
- [§ 14 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/14.md)
- [§ 16 — Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/16.md)
- [§ 17 — Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/17.md)
- [§ 18 — Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/18.md)
- [§ 19 — Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/19.md)
- [§ 23 — Übergangsbestimmung](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/23.md)
- [§ 24 — Inkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/transprldv/24.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
