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title: "Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen (TPG-OrganV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tpg-organv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:22:52+00:00"
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# Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen (TPG-OrganV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen (TPG-OrganV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tpg-organv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv).

## Vorschriften
- [§ 1 — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/1.md)
- [§ 2 — Notwendige Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/2.md)
- [§ 3 — Weitere Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/3.md)
- [§ 4 — Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010/53/EU](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/4.md)
- [§ 5 — Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung bei verstorbenen Spendern](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/5.md)
- [§ 6 — Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung beim grenzüberschreitenden Organaustausch](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/6.md)
- [§ 7 — Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/7.md)
- [§ 8 — Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/8.md)
- [§ 9 — Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/9.md)
- [§ 10 — Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/10.md)
- [§ 11 — Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/11.md)
- [§ 12 — Gemeinsame Verfahrensvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/12.md)
- [§ 13 — Vermittlung im Organaustauschverbund](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/13.md)
- [§ 14 — Notfallregelung](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/14.md)
- [§ 15 — Verbindung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/15.md)
- [§ 16 — Ordnungswidrigkeiten](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/16.md)
- [Anlage 1](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/anlage-1.md)
- [Anlage 2](http://www.juralernen.de/gesetze/tpg-organv/anlage-2.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
