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title: "Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin (TierwMeistPrV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/tierwmeistprv/index.html"
updated: "2026-09-01T02:24:59+00:00"
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# Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin (TierwMeistPrV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin (TierwMeistPrV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierwmeistprv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/1.md)
- [§ 2 — Fachrichtung](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/2.md)
- [§ 3 — Zulassungsvoraussetzungen](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/3.md)
- [§ 4 — Gliederung der Meisterprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/4.md)
- [§ 5 — Anforderungen im Prüfungsteil „Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik“](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/5.md)
- [§ 6 — Anforderungen im Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/6.md)
- [§ 7 — Anforderungen im Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/7.md)
- [§ 8 — Anrechnung anderer Prüfungsleistungen](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/8.md)
- [§ 9 — Bestehen der Meisterprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/9.md)
- [§ 10 — Wiederholung der Meisterprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/10.md)
- [§ 11 — Übergangsvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/11.md)
- [§ 12 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/tierwmeistprv/12.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
