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title: "§ 1 THWMitwV — Mindestalter für Helferinnen und Helfer"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/thwmitwv_2023/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/thwmitwv_2023/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 1 THWMitwV — Mindestalter für Helferinnen und Helfer

Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und Junghelfer.

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— Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/thwmitwv_2023/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
