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title: "§ 1 SVStFreigG — Freigabe der stillgelegten Mittel"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/svstfreigg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/svstfreigg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 1 SVStFreigG — Freigabe der stillgelegten Mittel

Die nach Artikel 6 § 2 des Steueränderungsgesetzes 1973 vom 26. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 676) als Konjunkturausgleichsrücklagen auf Sonderkonten bei der Deutschen Bundesbank angesammelten und noch nicht freigegebenen Mittel aus der Steuer für den Selbstverbrauch nach § 30 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1681) werden zur Entnahme freigegeben.

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— Gesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus der Steuer für den Selbstverbrauch sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/svstfreigg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
