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title: "§ 2 StVZOAusnV 6"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/stvzoausnv_6/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stvzoausnv_6/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 2 StVZOAusnV 6

Abweichend von § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genügt bei Gerätewagen in Lohndreschbetrieben, wenn sie nur für Zwecke dieser Betriebe verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 1 und 5 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gelten entsprechend.

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— Sechste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzoausnv_6/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
