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title: "§ 12 StV/WasAusbV — Ausbildungsplan"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/stv_wasausbv/12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stv_wasausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 12 StV/WasAusbV — Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

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— Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stv_wasausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
