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title: "§ 1 StudAustKomRV"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/studaustkomrv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/studaustkomrv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 1 StudAustKomRV

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Kommission für den Studenten- und Dozentenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten gilt das Abkommen vom 20. November 1962 über die Durchführung von Austauschvorhaben zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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— Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Kommission für den Studenten- und Dozentenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/studaustkomrv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
