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title: "§ 459f StPO — Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/stpo/459f"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:54+00:00"
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# § 459f StPO — Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe

Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.

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— Strafprozeßordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
