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title: "§ 252 StGB — Räuberischer Diebstahl"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/stgb/252"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html"
updated: "2026-05-15T11:28:52+00:00"
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# § 252 StGB — Räuberischer Diebstahl

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

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— Strafgesetzbuch

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
