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title: "§ 5 SPV — Entschädigungs- und Ausgleichsliste, unübersichtliche Belastungsverhältnisse"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/spv/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/spv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# § 5 SPV — Entschädigungs- und Ausgleichsliste, unübersichtliche
Belastungsverhältnisse

(1) In den Fällen der ergänzenden oder komplexen Bodenneuordnung umfaßt der Bescheid unbeschadet des § 15 Abs. 6 des Bodensonderungsgesetzes auch eine Entschädigungs- und Ausgleichsliste.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind, wenn Verwirrung zu besorgen ist, eingetragene beschränkte dingliche Rechte entweder gegen Entschädigung oder unter Begründung entsprechender neuer Rechte an einem oder mehreren der neu gebildeten Grundstücke aufzuheben.

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— Sonderungsplanverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/spv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
