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title: "§ 3 SozSichVoRV"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/sozsichvorv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/sozsichvorv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# § 3 SozSichVoRV

Den §§ 1 und 2 gehen die für einzelne Organisationen geltenden besonderen innerstaatlichen sowie über- und zwischenstaatlichen Regelungen vor.

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— Verordnung über die Gewährung diplomatischer Vorrechte und Immunitäten im Bereich der Sozialen Sicherheit an durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geschaffene Organisationen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sozsichvorv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
