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title: "Art 4 SozSichAbkHUNG"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/sozsichabkhung/art-4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/sozsichabkhung/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# Art 4 SozSichAbkHUNG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Tage, an denen das Abkommen nach seinem Artikel 42 Abs. 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 13 Abs. 1 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sozsichabkhung/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
