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title: "§ 5 SolzG 1995 — Doppelbesteuerungsabkommen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/solzg_1995/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:53+00:00"
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# § 5 SolzG 1995 — Doppelbesteuerungsabkommen

Werden auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Geltungsbereich dieses Gesetzes erhobene Steuern vom Einkommen ermäßigt, so ist diese Ermäßigung zuerst auf den Solidaritätszuschlag zu beziehen.

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— Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
