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title: "§ 114 SGB 10 — Rechtsweg"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/sgb_10/114"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# § 114 SGB 10 — Rechtsweg

Für den Erstattungsanspruch ist derselbe Rechtsweg wie für den Anspruch auf die Sozialleistung gegeben. Maßgebend ist im Fall des § 102 der Anspruch gegen den vorleistenden Leistungsträger und im Fall der §§ 103 bis 105 der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Leistungsträger.

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— Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
