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title: "§ 7 SGB 1 — Zuschuß für eine angemessene Wohnung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/sgb_1/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# § 7 SGB 1 — Zuschuß für eine angemessene Wohnung

Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.

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— Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
