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title: "§ 8 SeeAZV — Sonn- und Feiertagsbeschäftigung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/seeazv/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/seeazv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:52+00:00"
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# § 8 SeeAZV — Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Abweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

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— Verordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/seeazv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
