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title: "§ 3 SchuldSaarUmstV"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/schuldsaarumstv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schuldsaarumstv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 3 SchuldSaarUmstV

In Franken bleiben bestehen

1.



Forderungen und Verbindlichkeiten, die unter Artikel 55 Abs. 5 des Saarvertrages fallen;

2.



Forderungen und Verbindlichkeiten, die ohne Rücksicht darauf, daß die französische Währung im Saarland gegolten hat, in Franken begründet worden sind.

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— Verordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schuldsaarumstv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
