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title: "Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (SchnellLG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schnelllg/index.html"
updated: "2026-05-23T06:20:12+00:00"
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# Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (SchnellLG)

Volltext-Index zu **Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (SchnellLG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/schnelllg/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Anwendungsbereich](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/1.md)
- [§ 1a — Besondere Bedeutung der Errichtung und des Betriebs von Schnellladeinfrastruktur](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/1a.md)
- [§ 2 — Begriffsbestimmungen](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/2.md)
- [§ 3 — Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/3.md)
- [§ 4 — Auswahl und Beauftragung von Auftragnehmern](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/4.md)
- [§ 5 — Nebenbetriebe an Bundesautobahnen](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/5.md)
- [§ 6 — Bestandsinfrastrukturanbieter](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/6.md)
- [§ 7 — Verordnungsermächtigung](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/7.md)
- [§ 8 — Beleihung](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/8.md)
- [§ 9 — Berichterstattung](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/9.md)
- [§ 10 — Inkrafttreten](http://www.juralernen.de/gesetze/schnelllg/10.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
